Leistungen / Insolvenzbegleitung

Insolvenz-Begleitung
vor, in und nach der Insolvenz

Schutzschirmverfahren

Mit dem im 1.3.2012 in Kraft getretenen „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) gibt der Gesetzgeber sanierungsbedürftigen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren weitgehend in eigner Regie durchzuführen (unter Aufsicht eines vom Gericht bestellten Sachwalters).
Die Aufgaben im Schutzschirmverfahren (§ 270 b InsO) werden zwischen Schuldner, Gericht und vorläufigem Sachwalter geteilt.

Wir unterstützen und begleiten den Unternehmer im gesamten Schutzschirmverfahren,
bei folgenden Schritten (der rechtliche Part wird von Anwälten / Wirschaftsprüfern aus unserem Netzwerk übernommen):

Erstellung der Bescheinigung zur Vorlage bei Gericht (Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit, Überschuldungsprüfung, nicht offensichtliche Aussichtslosigkeit der Sanierung)

Antragstellungen bei Gericht

Begleitung des Unternehmens im Schutzschirmverfahren und während der Überleitung in das eröffnete Verfahren

Regelinsolvenzverfahren

Bläute + Partner prüft die Voraussetzungen und unterstützt den Unternehmer bei der Antragstellung und Einleitung des Regelinsolvenzverfahrens. Es handelt sich um ein gerichtliches Verfahren. Zu Beginn des Verfahrens steht die Insolvenzantragstellung durch den Unternehmer oder durch einen Gläubiger am zuständigen Insolvenzgericht. Wir helfen dem Unternehmer bei der Antragstellung und der Vorbereitung eines möglichen Insolvenzplanes, der mit dem Antrag bei Gericht vorgelegt werden kann.

Wir führen keine Rechts- und Steuerberatung durch. Hier arbeiten wir im Bedarfsfall mit erfahrenen Anwälten und Wirtschaftsprüfern zusammen.